Reduzierung der Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat angekündigt, dass ab dem 07.08.2024 Änderungen an den Energieberatungsprogrammen für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) in Kraft treten. Diese Programme sind von zentraler Bedeutung für die Bemühungen des BMWK zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien. Sie bieten wesentliche Informationen und Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Wir fassen die Änderungen für Sie kurz zusammen.
Reduzierung der Fördersätze Energieberatungsprogramm
Aufgrund der aktuellen haushaltspolitischen Lage werden die Fördersätze für Energieberatungen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden von 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gesenkt. Zusätzlich werden die maximalen Zuschussbeträge um 50 Prozent reduziert. Trotz dieser Anpassungen können Interessierte weiterhin geförderte Energieberatungen beantragen, da das BAFA die Anträge weiterhin entgegennehmen wird. Die Anreize in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleiben unverändert bestehen, einschließlich des 5-Prozent-Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und der erhöhten förderfähigen Ausgaben für BEG-Effizienzmaßnahmen.
Hintergrund der Neuerungen
Die Nachfrage nach den Energieberatungsprogrammen ist hoch. Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (Rund 10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024). Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es gesamt rund 6000.
Angesichts dieser hohen Nachfrage und der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen ist die Anpassung der Fördersätze und Zuschüsse notwendig, um die Programme weiterhin auf einem guten Niveau zu halten und möglichst vielen Interessierten eine geförderte Energieberatung zu ermöglichen.
Hier lesen Sie die vollständige Pressemitteilung des BMWK.
Fördervorgänge über BAFA-Portal
Neu ist auch, dass die Förderung von Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude ab sofort nur noch über das BAFA-Portal gestellt und abgewickelt werden können. Es dient dabei als zentrale Schnittstelle für Fördervorgänge und bietet verschiedene Funktionen, die den Prozess erleichtern.
Fazit
Trotz der Anpassungen der Fördersätze und maximalen Zuschussbeträge bleiben geförderte Energieberatungen weiterhin möglich. Interessierte können nach wie vor Anträge über das BAFA-Portal stellen und von den bestehenden Anreizen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren.
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