Was wird gefördert?
Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO₂-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.
- Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen
- Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Prozessen
- Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
In welchem Umfang wird gefördert?
Die Premiumförderung erfolgt technologieoffen für Klein, mittel- und Großunternehmen und bezieht sich auf die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn anhand eines detaillierten Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in Höhe von 30 % nachgewiesen werden können.
- Großunternehmen: 1.600 €/t CO₂-Einsparung bei max. 25 % der förderfähigen Kosten
- Mittelständische Unternehmen: 2.200 €/t CO₂-Einsparung bei max. 35 % der förderfähigen Kosten
- Kleine Unternehmen: 2.600 €/t CO₂-Einsparung bei max. 45 % der förderfähigen Kosten
- Maximal 20 Mio. € pro Vorhaben
Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung gibt es zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozent.
Fördergegenstände Premiumförderung:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen.
- Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme.
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung.
- Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess.
- Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen.
Voraussetzungen der Förderung
- Nachweis der Einsparung anhand eines detaillierten Energieeinsparkonzepts
- Berechnung von Effizienzsteigerung und mindestens 30 % CO₂-Ersparnis
- Ermittlung der förderfähigen Investitionskosten
- Erstellung durch einen unabhängigen und anerkannten Energie-Effizienz-Experten oder unternehmensintern, wenn ein DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsystem vorliegt.