In 4 Schritten zum Gebäudeenergiemanager nach „§ 71a Gebäudeautomation GEG“: Anleitung zur Effizienten Energieüberwachungstechnik
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stand im Jahr 2024 aufgrund zahlreicher geänderter Anforderungen im Mittelpunkt vieler Diskussionen. Die teils komplexen Formulierungen des Gesetzestextes führen auf den ersten Blick zu Unsicherheiten. Insbesondere der Begriff „Gebäudeautomation“ lässt vermuten, dass umfassende Anforderungen an Steuerungs- und Regelungstechnik gestellt werden. Eine detaillierte Analyse der gesetzlichen Vorgaben für Nichtwohngebäude im Bestand zeichnet jedoch ein differenzierteres Bild: Im Fokus steht vor allem die Einführung digitaler Energieüberwachungssysteme und eines Gebäudeenergiemanagers als zentrale Anforderung. Diese soll es ermöglichen, den Betrieb von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen effizienter zu gestalten und den Primärenergieverbrauch aktiv zu senken.
Die gesetzliche Vorgabe des § 71a Gebäudeautomation GEG richtet sich speziell an Immobilieninvestoren, Verwalter bzw. Property Manager sowie Eigentümer großer Nichtwohngebäude im Bestand.
Die Einführung eines digitalen Energieüberwachungssystems ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung bis Ende 2024, sondern auch eine Gelegenheit, einen umweltfreundlichen und wirtschaftlichen Gebäudebetrieb zu erreichen. Nutzen Sie die Chance, den Energieverbrauch Ihres Gebäudes nachhaltig zu senken und gleichzeitig die Betriebskosten zu optimieren.
In 4 Schritten zum Gebäudeenergiemanager
1. Analyse des Gebäudebestands – Prüfung der Betroffenheit
Zunächst ist zu ermitteln, welche Ihrer Gebäude von den Anforderungen des § 71a GEG betroffen sind. Dazu sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Gebäudetyp bestimmen: Relevant sind ausschließlich Nichtwohngebäude oder Mischgebäude mit einem überwiegendem Nichtwohnanteil. Reine Wohngebäude sind von dieser Regelung nicht betroffen.
- Anlagengröße feststellen: Heiz- und Klimaanlagen sowie kombinierte Heiz- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von in Summe über 290 kW sind von der Pflicht zur Einführung von digitaler Energieüberwachungstechnik betroffen.
Hier können die ersten Analysen durch Energieausweise und Anlagenlisten erfolgen. Bei unvollständigen Gebäudedokumentationen kann eine Vor-Ort-Analyse notwendig sein. Das Ergebnis wird von uns in einer Ampelanalyse visualisiert, die den Handlungsbedarf und die Prioritäten für die nächsten Schritte aufzeigt.
2. Ist- und Sollwert-Abgleich: Detaillierte Aufnahme der Anlagenkomponenten
Nach Feststellung der Betroffenheit werden die bestehenden Anlagenkomponenten und relevante Betriebsparameter aufgenommen, um den Handlungsbedarf zu Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und mögliche Effizienzpotenziale zu identifizieren:
- Erfassung der gebäudetechnischen Anlagen: Eine genaue Dokumentation der vorhandenen Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen ist essenziell. Wichtige Daten umfassen Baujahr, Wirkungsgrad und Betriebsparameter.
- Prüfung der Energieüberwachungstechnik: Der Bestand an Sensoren und Zählern wird erfasst und mit den Anforderungen des GEG abgeglichen. Ergänzungen werden in einem Soll-Messschema definiert.
- Abgleich von Ist- und Sollzustand: Auf Basis der Analyse wird ein Bericht mit konkreten Empfehlungen erstellt, der als Grundlage für die nächsten Schritte dient.
Das Ziel des zweiten Schrittes ist ein Analyseergebnis (Abweichungsanalyse), das detailliert die notwendigen Anpassungen beschreibt, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen oder Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Sie erhalten eine fundierte Entscheidungsgrundlage, die Ihnen Zeit spart und die Planung erleichtert.
3. Umsetzungsplanung und Realisierung von Energieüberwachungstechnik
Die Installation und Integration von Energieüberwachungstechnik erfordert präzise Planung und fachgerechte Durchführung. Wir unterstützen Sie mit unserem Netzwerk den geeigneten Partnern für die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen zur Energieüberwachungstechnik zu finden:
- Erstellung eines Lastenhefts: Definieren Sie die Anforderungen an Anlagen, Messtechnik und Gebäudeautomation aus der Abweichungsanalyse.
- Einbindung externer Dienstleister: Wir finden mit Ihnen die geeignete Fachfirma zur Implementierung der erforderlichen Systeme.
- Festlegung der Datenverarbeitung: Gemeinsam erarbeiten wir einen Plan, wie zukünftig die Datenverarbeitung effizient erfolgt.
- Fördermittelmanagement: Wir prüfen für Sie die Verfügbarkeit von Förderprogrammen, informieren Sie bzgl. deren Vorgaben zu technischen Mindestanforderungen und setzen den Antragsprozess um.
Mit der Umsetzung und Realisierung haben Sie die Grundlage geschaffen, um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) im Gebäude zu etablieren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Energieeffizienz nicht nur langfristig erhalten, sondern auch stetig optimiert werden kann.
4. Einführung eines Gebäudeenergiemanagers
Nach der Realisierung ist die Benennung oder Beauftragung eines Gebäudeenergiemanagers gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Schritt bildet den Kern des KVP, der durch den Gebäudeenergiemanager umgesetzt wird. Dies kann eine interne oder externe Person bzw. Unternehmen sein. Energiekosten 360 greift hierbei auf einen großen Erfahrungsschatz im Bereich Energiemanagementsysteme und Gebäudeenergieberatung zurück und bietet somit die Voraussetzung, um folgende Aufgaben für Sie zu übernehmen:
- Monitoring und Analyse: Interne und externe Softwaresysteme stellen kontinuierliche das Monitoring und die Analyse der Energieverbrauchsdaten sicher.
- Bestimmung von Anforderungswerten: Spezifische Kennzahlen und Betriebsparameter werden zur Bestimmung der Energieeffizienz im Gebäude festgelegt.
- Optimierung des Betriebs: Alarmsysteme zur Identifizierung von Effizienzverlusten werden eingerichtet und die Betriebsparameter der technischen Anlagen werden kontinuierlich angepasst. So wird ein optimaler Betrieb Ihrer Systeme mit frühzeitiger Erkennung von Abweichungen sichergestellt.
- Fortlaufende Verbesserung: Für den KVP werden Zielwerte festgelegt und explizite Maßnahmen zur dauerhaften Steigerung der Effizienz identifiziert, die durch regelmäßige Berichte überwacht werden.
Durch die Kombination aus Monitoring, Steuerung und Management kann der Energieverbrauch nachhaltig reduziert werden. So senken Eigentümer von Liegenschaften die Nebenkosten ihrer Mieter und erhalten den Wert Ihrer Immobilie. Gebäudeenergiemanagement ist folglich ein essenzieller Bestandteil einer ganzheitlichen Net-Zero Strategie zur Vermeidung von „stranded assets“.
Ihr Weg zu mehr Effizienz und Rechtssicherheit – Die Vorteile eines Gebäudeenergiemanagers im Überblick
Mit der Einführung eines Gebäudeenergiemanagers sichern Sie sich mehr als nur die Einhaltung der Anforderungen des § 71a GEG – Sie schaffen die Grundlage für einen nachhaltig optimierten Gebäudebetrieb.
- Rechtliche Sicherheit ohne Stress
Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen kann komplex und zeitaufwendig sein. Wir übernehmen für Sie die gesamte Prozessbegleitung – von der Bestandsanalyse über die technische Planung bis hin zur Implementierung und laufenden Betreuung. So reduzieren Sie Ihren Arbeitsaufwand und vermeiden rechtliche Risiken. - Kostensenkung durch Effizienzsteigerung
Ein effizienter Gebäudebetrieb bedeutet weniger Energieverbrauch und somit niedrigere Betriebskosten. Mit unserer Unterstützung werden Schwachstellen in Ihrer technischen Infrastruktur identifiziert und Optimierungspotenziale voll ausgeschöpft. Dank kontinuierlichem Monitoring bleiben Ihre Anlagen langfristig auf höchstem Effizienzniveau. - Fördermittel nutzen – Kosten sparen
Der Umbau oder die Nachrüstung von Energieüberwachungssystemen kann kostspielig sein. Unser Team prüft die Verfügbarkeit relevanter Förderprogramme, kümmert sich um Anträge und stellt sicher, dass technische Mindestanforderungen erfüllt werden. So reduzieren Sie Ihre Investitionskosten erheblich. - Langfristiger Werterhalt Ihrer Immobilien
Gebäude mit optimierter Energieeffizienz sind attraktiver für Mieter und Investoren. Unser Service hilft Ihnen, die Betriebskosten zu senken und den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig zu steigern. Gleichzeitig vermeiden Sie durch frühzeitige Maßnahmen das Risiko, dass Ihre Gebäude in Zukunft zu „stranded assets“ werden. - Ganzheitliche Betreuung durch Experten
Unsere Expertise in Energiemanagementsystemen und Gebäudeenergieberatung sorgt dafür, dass Sie alle Leistungen aus einer Hand erhalten. Wir begleiten Sie über den gesamten Prozess und schaffen mit einem systematischen Ansatz die Basis für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) in Ihrem Gebäude. - Beitrag zur Nachhaltigkeit und Net-Zero-Strategie
Nachhaltigkeit ist nicht nur eine Frage des Images, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Mit unserem Service integrieren Sie energieeffiziente Technologien in Ihre Immobilienstrategie und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung Ihrer Klimaziele.
Unser Versprechen
Mit unserer Unterstützung setzen Sie die Anforderungen des § 71a GEG effizient und zielführend um. Unsere umfassende Erfahrung in der Gebäudeenergieberatung und im Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 bildet die Grundlage für ein erfolgreiches Gebäudeenergiemanagement. Zusätzlich senken wir durch unsere Fördermittelexpertise Ihre Kosten für Nachrüstung von Energieüberwachungstechnik und Folgeinvestitionen. Durch unseren ganzheitlichen, systematischen Ansatz senken wir Ihren Arbeitsaufwand und stellen die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen sicher.
Jetzt handeln und von den Vorteilen profitieren!
Die Anforderungen des § 71a GEG bieten die Möglichkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit in den Fokus zu rücken. Wir helfen Ihnen dabei, die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, Energieverbrauch und Kosten zu senken und den langfristigen Wert Ihrer Immobilie zu sichern. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre individuellen Anforderungen effektiv umzusetzen.