Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, Förderprogramm BIK

Neue Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt die Dekarbonisierung des industriellen Mittelstands

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine neue Förderrichtlinie unter dem Titel „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ eingeführt, die insbesondere den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützen soll. Das Förderprogramm soll branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen, kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung ermöglichen.

Die neue Bundesförderung löst das bisherige Förderprogramm „Dekarbonisierung der Industrie“ ab, das Ende 2023 auslief. Für das BIK-Programm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit bis 2030 circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Startschuss für den ersten Förderaufruf soll im September 2024 fallen.

Im folgenden Beitrag bieten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), erklären die Fördermöglichkeiten im Detail und weisen darauf hin, worauf Unternehmen besonders achten sollten.

1. Überblick der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz

Das neue Förderprogramm BIK konzentriert sich darauf, den industriellen Mittelstand bei der Einführung klimafreundlicher Technologien zu unterstützen. Ziel des Programms ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umstellung auf CO2-arme Produktionsmethoden zu fördern und so zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Industrie beizutragen.

Mit einem Budget von rund 3,3 Milliarden Euro, das bis 2030 über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt und über jährliche Förderwettbewerbe vergeben wird, bietet das Programm finanzielle Anreize für Unternehmen, die innovative und nachhaltige Projekte umsetzen möchten. Die Projekte können von Investitionen in emissionsarme Technologien bis hin zu Forschungs- und Entwicklungsinitiativen reichen, die darauf abzielen, die Treibhausgasneutralität im Industriesektor zu erreichen.

Die Bundesförderung hat zwei zentrale Förderbereiche:

Modul 1: Dekarbonisierungsmaßnahmen, die erhebliche CO2-Einsparungen in der Produktion anstreben

Modul 2: Technologien zur CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCU/CCS)

1.1 Welche Unternehmen sind förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Unternehmen, die industrielle Prozesse in Deutschland betreiben oder planen. Auch Zusammenschlüsse mehrerer Unternehmen können Anträge stellen. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und das geförderte Projekt innerhalb der Bundesrepublik umgesetzt wird. Bei grenzüberschreitenden Vorhaben sind nur die in Deutschland anfallenden Investitionen förderfähig. Zudem müssen die Unternehmen sicherstellen, dass sie ihren Eigenanteil an den Projektkosten vollständig tragen können, was durch eine schriftliche Bestätigung nachgewiesen werden muss.

1.2 Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Teilfinanzierung. Die Zuschusshöhe ist durch spezifische modulbezogene Regelungen begrenzt und basiert auf den förderfähigen Kosten oder Ausgaben des jeweiligen Projekts. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen wird vorausgesetzt.

Für Investitionsvorhaben gilt:

Ab 15 Millionen Euro Fördervolumen in Investitionsvorhaben erfolgt die Förderung auf Basis einer Kofinanzierung durch die Bundesländer (Ansprechpersonen der Bundesländer). Der Bund trägt maximal 70 Prozent der beantragten Förderung und nur unter der Bedingung, dass die 30-prozentige Landeskofinanzierung erfolgt.

Die förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und 1 Million Euro für größere Unternehmen betragen. Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gibt es keine festgelegte Mindestgrenze der Gesamtkosten.

1.3 Gibt es Ausschlusskriterien?

Unternehmen, die von EU-Sanktionen betroffen sind oder sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, sowie Projekte, die bereits gesetzlich vorgeschrieben oder anderweitig gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ebenfalls nicht förderfähig sind Vorhaben, die Treibhausgasreduktionen durch eine Verringerung der Produktionsmenge erreichen oder in Technologien investieren, die weiterhin fossile Energieträger wie Erdgas verwenden, es sei denn, diese Investitionen unterstützen den Übergang zu umweltfreundlicheren Lösungen.

2. Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie

Das erste Fördermodul im Rahmen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz richtet sich an Industrieunternehmen, die durch Investitionen oder Forschungsprojekte ihre Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) erheblich reduzieren möchten. Angesprochen sind insbesondere Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrien wie Chemie, Stahl, Glas, Keramik, Papier, Zement und Kalk, aber auch andere Industriezweige können von der Förderung profitieren.

Ziel ist es, die Emissionen in der Produktion um mindestens 40 Prozent zu senken. Gefördert werden Projekte, die entweder auf treibhausgasarme oder -neutrale Produktionsmethoden umstellen oder Technologien zur Emissionsminderung entwickeln. Auch Investitionen in Anlagen, die emissionsintensive Produkte durch klimafreundlichere Alternativen ersetzen, sind förderfähig.

2.1 Was wird in welcher Höhe gefördert?

Das Modul 1 teilt sich in drei Teilmodule, die unterschiedliche Arten von Projekten unterstützen. Hier sind die wichtigsten Details der Teilmodule im Überblick:

Teilmodul 1: Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse

  • Förderfähig: Investitionen, die zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % führen
  • Förderumfang: Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, bei vollständiger Treibhausgas-Reduktion bis zu 50 %
  • Maximale Fördersumme: Bis zu 30 Millionen Euro pro Unternehmen

Teilmodul 2: Investitionsvorhaben zur Elektrifizierung und Wasserstoffnutzung

  • Förderfähig: Investitionen zur Elektrifizierung und Nutzung von Wasserstoff als Ersatz für fossile Brennstoffe
  • Förderumfang:
    – Bis zu 30 % für Elektrifizierungsprojekte
    – Bis zu 60 % für Projekte zur Umstellung auf Wasserstoff oder wasserstoffbasierte Brennstoffe
  • Maximale Fördersumme: Bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen

Teilmodul 3: Forschungs- und Entwicklungsprojekte

  • Förderumfang:
    – 50 % für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien
    – 25 % für experimentelle Entwicklung
  • Maximale Fördersummen:
    – Bis zu 35 Millionen Euro für industrielle Forschung
    – Bis zu 25 Millionen Euro für experimentelle Entwicklung
    – Bis zu 8,25 Millionen Euro für Durchführbarkeitsstudien
  • Zusatzförderung für KMU: Kleine Unternehmen erhalten einen Bonus von 20 %, mittlere Unternehmen 10 %

2.2 Wie läuft das Antragsverfahren?

Das Antragsverfahren verläuft in zwei Stufen. In der ersten Stufe können interessierte Unternehmen während der Aufrufphase eine detaillierte Projektskizze in deutscher Sprache erstellen und über ein Online-Portal einreichen. Diese Skizze wird dann vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI), unterstützt durch das Umweltbundesamt (UBA), auf Basis der in der Förderrichtlinie festgelegten Kriterien bewertet.

Nach einer positiven Bewertung der Skizze beginnt die zweite Stufe des Verfahrens, in der die Unternehmen aufgefordert werden, ihre formellen Förderanträge über das elektronische System „easy-Online“ einzureichen. Weitere Informationen zu den spezifischen Fristen und Anforderungen finden Sie hier.

 

Ablauf des Antragsverfahrens der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Ablauf des Antragsverfahrens der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

© Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

 

3. Modul 2: Förderung von CCU/CCS

Das zweite Fördermodul der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz konzentriert sich auf Projekte, die sich mit der Anwendung und Weiterentwicklung von Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCU/CCS) befassen. Diese Förderung ist speziell auf schwer vermeidbare CO2-Emissionen in der Industrie und der Abfallwirtschaft ausgerichtet.

Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Projekte im Einklang mit den Zielen der Carbon Management-Strategie der Bundesregierung stehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der entsprechenden Technologien erfüllt sind. Ein zentrales Kriterium bei der Auswahl der Projekte ist die Effizienz der eingesetzten Fördermittel, gemessen am Verhältnis der bis 2035 eingesparten CO2-Mengen zur veranschlagten Fördersumme.

3.1 Was wird in welcher Höhe gefördert?

Das zweite Modul der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) bietet finanzielle Unterstützung für zwei Hauptarten von Vorhaben: Investitionsprojekte und Innovationsvorhaben, die sich auf die CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung (CCU/CCS) konzentrieren.

Teilmodul 1: Investitionsvorhaben

  • Förderfähig: Investitionsmehrkosten, die durch die CO2-Abscheidung, Speicherung und den Transport entstehen. Die förderfähigen Kosten werden im Vergleich zu einem kontrafaktischen Szenario, also einem Szenario ohne die Förderung, ermittelt.
  • Förderumfang: Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten
  • Fördersumme:
    – Bis zu 30 Millionen Euro für allgemeine Investitionsvorhaben pro Unternehmen
    – Bis zu 25 Millionen Euro für gewidmete Infrastruktur und Speicher

Teilmodul 2: Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung)

  • Förderumfang:
    – Bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung
    – Bis zu 50 % für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien
  • Fördersumme:
    – Industrielle Forschung: Bis zu 35 Millionen Euro
    – Experimentelle Entwicklung: Bis zu 25 Millionen Euro
    – Durchführbarkeitsstudien: Bis zu 8,25 Millionen Euro
  • Zusatzförderung für KMU: Kleine Unternehmen können einen Bonus von 20 %, mittlere Unternehmen von 10 % auf die Förderintensität erhalten.

3. 2 Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Auch das Antragsverfahren für die Förderung von CCU/CCS ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Stufe reicht der Verbundkoordinator eine detaillierte Projektskizze über das elektronische Antragssystem „easy-Online” beim Projektträger Jülich ein. Diese Skizze, die maximal 15 Seiten umfassen darf, muss die inhaltlichen und formalen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllen. Weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen finden Sie hier.

Nach einer positiven Bewertung der Skizze durch den Projektträger werden die Antragsteller zur zweiten Stufe eingeladen, in der sie aufgefordert werden, einen formellen Förderantrag einzureichen. Dieser Antrag muss sowohl elektronisch über „easy-Online“ als auch in schriftlicher Form übermittelt werden. Zusätzlich ist ein detaillierter Finanzierungsplan vorzulegen, der alle vorgesehenen Zuwendungen für das Projekt auflistet.

 

Antragsverfahren der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 2

Antragsverfahren der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 2

© Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

 

4. Wann startet das neue Förderprogramm BIK?

Die Förderrichtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Der genaue Zeitpunkt, ab dem Förderanträge eingereicht und Projekte gestartet werden können, wird in den jeweiligen Förderaufrufen bekannt gegeben. Der erste dieser Aufrufe ist für September 2024 geplant. Unternehmen haben dann eine Frist von drei Monaten, um ihre Projektskizzen einzureichen.

Wir werden Sie über unseren Newsletter informieren, sobald der erste Förderaufruf begonnen hat. Verpassen Sie also nicht, sich für den EK360 Newsletter anzumelden.

5. Fazit

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) bietet eine wichtige Unterstützung für den industriellen Mittelstand in Deutschland, der vor der Herausforderung steht, seine Produktionsprozesse nachhaltiger zu gestalten. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen, um die Chancen dieser Förderung optimal zu nutzen. Der geplante Start des ersten Förderaufrufs im September 2024 bietet eine konkrete Perspektive, um die Transformation hin zu klimafreundlichen Produktionsweisen aktiv anzugehen.

Das Team von Energiekosten 360 unterstützt Sie gerne beim Fördermittelmanagement. Wir bieten Ihnen eine 360°-Begleitung, die alle Aspekte des Antragsprozesses abdeckt – von der Kompatibilitätsprüfung und strategischen Beratung bis hin zur Erstellung und Einreichung der Projektskizze sowie des vollständigen Antrags. Unsere Experten helfen Ihnen bei der Strukturierung der Antragsmodalitäten und der Koordination aller beteiligten Projektpartner. Darüber hinaus begleiten wir Sie während des gesamten Beantragungsprozesses und stehen Ihnen in der Kommunikation mit den Fördergebern zur Seite.

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