Steuern, Umlagen und Abgaben 2023: Alle Änderungen im Überblick
Jedes Jahr im Dezember werden die neuen Umlagen auf den Strom- und Gaspreis für das Folgejahr bekannt gegeben. Für 2023 gibt es einige Neuerungen, die besonders Unternehmen betreffen. So ist die EEG-Umlage, die den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland finanziert, ist weggefallen. Darüber hinaus ist die KWK-Umlage um 0,021 ct/kWh im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Ebenfalls fällt die nach § 19 StromNEV Umlage um 0,020 ct/kWh geringer aus. Im Gasbereich steigen die Kosten jedoch. Seit dem 01.10.2022 wird die Gasspeicher-Umlage in Höhe von 0,059 ct/kWh, die RLM Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,390 ct/kWh und die SLP Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,570 ct/kWh erhoben.
Lesen Sie in unserem Beitrag alle wichtigen Informationen über die Umlagen, Steuern und Abgaben, die ab 01. Januar 2023 gelten.
Steuern und Abgaben Strom 2023
§19 StromNEV-UMLAGE
Die Umlage nach §19 StromNEV ist von 0,437 ct/kWh auf 0,417 ct/kWh gesunken.
Mit der §19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Des Weiteren dient die Abgabe zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Die aus den Entlastungen der StromNEV entstehenden Kosten werden bundesweit an alle Letztverbraucher weitergegeben.
LV Gruppe A
Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Verbrauchsstelle.
LV Gruppe B
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Verbrauchsstelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale §19 StromNEV-Umlage von 0,050 ct/kWh.
LV Gruppe C
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale §19 StromNEV-Umlage von 0,025 ct/kWh.
KWKG-Umlage
Die KWKG-Umlage ist von 0,378 ct/kWh auf 0,357 ct/kWh gesunken.
Mit der KWKG-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.
Die Abdeckung des KWKG-Finanzierungsbedarfes, Umlagebefreiungen und Umlagebegrenzungen, die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) für stromkostenintensive Unternehmen sowie Übergangs- und Härtefallregelungen zur besonderen Ausgleichsregelung sollen ab 01.01.2023 über das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) geregelt werden. Diese Genehmigung durch die Europäische Kommission steht derzeit noch aus.
Offshore-Netzumlage
Die Offshore-Netzumlage ist von 0,419 ct/kWh auf 0,591 ct/kWh gestiegen.
Mit der Offshore-Netzumlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz und Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen abgesichert. Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks werden über die Offshore-Netzumlage bundesweit auf alle Letztverbraucher umgelegt.
Abschaltbare Lasten-Umlage
Ab 01.01.2023 wird die Abschaltbare Lasten-Umlage nicht mehr erhoben. Die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Verordnung zu abschaltbaren Lasten – AbLaV) trat am 01.07.2022 größtenteils außer Kraft.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist unverändert bei 2,05 ct/kWh.
Die Stromsteuer/ Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/ Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Jeder Verbrauch von Energie wird grundsätzlich besteuert. Ein großer Teil des Stromsteueraufkommens fließt in den zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Im Rahmen der Steuerabgaben gibt es für energieintensive Unternehmen verschiedene Entlastungsmöglichkeiten.
Steuern und Umlagen für Gas in 2023
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