Energieeffizienzgesetz Lastganganalyse-Report

Das neue Energieeffizienzgesetz der Bundesregierung kommt

Die Bundesregierung setzt mit einem Entwurf eines neuen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) ambitionierte Ziele, um den Energieverbrauch in Deutschland deutlich und dauerhaft zu senken. Darin enthalten sind auch konkrete Vorgaben für Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045. Bis 2030 verspricht das Gesetz Einsparungen von mindestens 500 TWh, wobei die Energieeffizienzziele sowohl für die Primär- als auch für die Endenergie gelten. Das entspricht einer Reduzierung um rund 15 Prozent.

Darüber hinaus soll das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) die bisherigen Pflichten aus dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) ersetzen. Was zur Folge hat, dass das EDL-G entsprechend aufgehoben werden soll.

Was bedeutet die Einführung des neuen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) für Unternehmen?

1. Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und Energieaudits werden verpflichtend

Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr sollen künftig verpflichtet werden, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen sowie entsprechende Energieeffizienzmaßnahmen, die als wirtschaftlich sinnvoll erachtet werden, umzusetzen. Kleinere Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr müssen Energieaudits einführen. Jedoch sind für diese Unternehmen die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen nicht verpflichtend vorgesehen.

2. Vermeidung und Verwendung von Abwärme wird reguliert

Weiterhin sollen Unternehmen verpflichtet werden, Abwärme in Produktionsprozessen entweder zu vermeiden oder selbst zu nutzen, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Sofern die Vermeidung oder Eigennutzung nicht möglich ist, sollen Betreiber von Fernwärmenetzen informiert werden, da sie die Energie zur Beheizung von Wohnungen nutzen können.

Rechenzentren sollen dem Beispiel folgen und zukünftig bis zu 40 Prozent ihrer Abwärme nutzen, die im laufenden Betrieb von Servern erzeugt wird. Größere Rechenzentren  werden verpflichtet, Energiemanagementsysteme einzuführen, zu validieren und zu zertifizieren, sofern sie im Besitz der öffentlichen Hand sind.

Wann tritt das neue Energieeffizienzgesetz in Kraft?

Ein Gesetzesentwurf liegt bereits seit Juni 2022 vor und soll laut vorläufigen Zeitplan im Dezember 2022 in Kraft treten. Zeitgleich wird in Brüssel die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) der Europäischen Kommission verhandelt, welche die Reduzierung des Energieverbrauchs auf EU-Ebene regelt. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) kann unter Umständen noch Einfluss auf den Gesetzesentwurf nehmen und die Einführung verzögern. Im Zuge eines konkreten Inkrafttretens des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) werden wir Sie entsprechend informieren und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nutzen Sie die Pflicht als Chance für Ihr Unternehmen

Das neue Energieeffizienzgesetz geht mit vielen Verpflichtungen für Unternehmen einher und kann zu hohen Investitionen führen. Zeitgleich können Sie als Unternehmen finanzielle Hilfen des Bundes in Anspruch nehmen, um der Verpflichtung zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen nachzukommen. Das Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft des BAFA fördert Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von Anlagen und Prozessen. Auch werden Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor mit einem Förderprogramm unterstützt.

Als unabhängiger Energie- und Fördermittelberater unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen, der Beratung sowie Beschaffung von Fördermitteln und der Einführung von Energiemanagementsystemen oder der Umsetzung eines Energieaudits. Kontaktieren Sie uns schnell und einfach online oder telefonisch.

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