Symbolisches Bild für Energiesparverordnung

Neue Energiesparverordnung (EnSimiMaV) kommt am 1. Oktober 2022

Aufgrund der angespannten Lage auf den Energiemärkten hat die Bundesregierung eine weitere Energiesparverordnung erlassen, die bereits am 01.10.2022 in Kraft treten wird. Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ – kurz EnSimiMaV – soll mit gezielten Energiesparmaßnahmen sicherstellen, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland auch im Falle weiterer Einschränkungen von Gaslieferungen gewährleistet bleibt. Besonders relevant ist die Verordnung für Eigentümer von Gebäuden sowie Unternehmen, die zur Durchführung eines Energieaudits nach § 8 EDL-G verpflichtet sind bzw. diese Pflicht durch ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS erfüllen und die einen jährlichen Gesamtenergieverbrauch bezogen auf die letzten drei Jahre von mehr als 10 GWh haben. Die neue Energiesparverordnung EnSimiMaV hat eine Geltungsdauer von zwei Jahren.

Neue Pflichten für Unternehmen

Für Unternehmen ist besonders der § 4 der EnSimiMaV relevant. Er verpflichtet Unternehmen mit Energieauditpflicht bzw. Unternehmen, die über ein Energie- oder Umweltmanagement verfügen, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen.

Konkret bedeutet das für die betroffenen Unternehmen folgende Regelungen:

  • Zunächst sind alle wesentlichen Energieeffizienzmaßnahmen aus den Energieaudits nach § 8 EDL-G sowie im Rahmen eines Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach § 8 (3) 1, 2 EDL-G konkret zu identifizierten.
  • Daraufhin folgt eine Bewertung und Prüfung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit der einzelnen Energieeffizienzmaßnahmen nach Maßgabe der EnSimiMaV. Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich durchführbar, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach DIN 17463:2021-12, nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf einen Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren.
  • Alle als wirtschaftlich durchführbar bewerteten Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz in ihrem Unternehmen beitragen, sind unverzüglich oder spätestens innerhalb von 18 Monaten ab dem 1. Oktober 2022 umzusetzen.
  • Es besteht die Pflicht, die Umsetzung wirtschaftlich durchführbarer bzw. die Nichtumsetzung wirtschaftlich nicht durchführbarer Maßnahmen, durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigen zu lassen.

Unternehmen, die zur Umsetzung der Energieauditpflicht ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS haben, sehen sich damit höheren Anforderungen ausgesetzt, im Rahmen von Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudits eine fundierte Identifizierung und Berechnung von Energieeffizienzmaßnahmen vorzulegen.

Neue Pflichten für Gebäudeeigentümer

Daneben enthält die neue Energiesparverordnung (EnSimiMaV) weitere Pflichten für Gebäudeeigentümer. §§ 2 und 3 der EnSimiMaV enthält die Pflicht, Heizungsanlagen und Heizsystemen zu prüfen bzw. Maßnahmen zur Optimierung einzuleiten. Insbesondere geht es dabei u.a. die Effizienz von Heizungssteuerung, der Heizungspumpen, der Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen zu prüfen sowie die Notwendigkeit eines hydraulischen Abgleichs von Heizsystemen. Für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung ist der hydraulische Abgleich verpflichtend.

Die komplette EnSimiMaV, die zum 1. Oktober in Kraft tritt und für 24 Monate gültig ist, finden Sie hier.

Jetzt schnell handeln

Mit unserem 360 Grad Ansatz können wir Sie vollumfänglich bei Umsetzung der Pflichten, die sich aus der Energiesparverordnung (EnSimiMaV) ergeben, unterstützen. Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Regelungen und Anforderungen auf Sie zukommen. Auch bei der Identifizierung und Bewertung von Einsparungen aus Energieeffizienzmaßnahmen zur Umsetzung der EnSimiMaV im Rahmen von Energieaudits oder einem zertifizierten Umwelt- oder Energiemanagementsystem stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns schnell und einfach online oder telefonisch.

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