Seit 2021 regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderlandschaft für die Sanierung von Bestandsgebäuden sowie für Neubauten. Ende Juli 2022 wurden hier kurzfristig einige Änderungen angekündigt, die teils bereits in Kraft getreten sind.
Die seit Juli 2022 geltenden Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), haben das Ziel den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern, zu unterstützen und den Antragsprozess zu verschlanken. Die wichtigsten Informationen und Änderungen haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Motivation für die Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude
In Deutschland nutzen aktuell rund die Hälfte aller Haushalte Erdgas für Heizzwecke und Warmwasserbereitung, was ca. 30 % des gesamten deutschen Gasverbrauches ausmacht. Nach der russischen Invasion der Ukraine hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, unabhängiger von russischem Öl und Gas zu werden. Diese neue Zielsetzung erfordert einige Anpassungen in der bisherigen Ausgestaltung des Förderprogramms für effiziente Gebäude, von denen die wichtigsten wir Ihnen zusammengefasst haben.
Das Gesamtvolumen des Förderprogramms wird dabei nicht verringert. Es werden weiterhin Förderungen von 13 bis 14 Mrd. € verfügbar sein, die allerdings vermehrt in Bestandssanierungen fließen werden.
Die Änderungen im Überblick
Auslaufen der Förderung für Gasbetriebene Heizungen
Die Installation neuer gasbetriebener Heizungen ist ab 15.08.2022 nicht mehr förderfähig. Das betrifft sowohl „Renewable Ready“- als auch Hybrid-Gas-Brennwert-Heizungen.
Wichtig zu wissen: Sollten Sie die Installation einer bisher förderfähigen Gasheizung planen, muss bis zum 14. August ein Antrag gestellt werden, um noch unter die bisherige Regelung zu fallen.
Kontaktieren Sie uns umgehend, wenn Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen. Wir wickeln die Förderung schnell, fristgerecht und unkompliziert für Sie ab.
Absenkung der Fördersätze
Um bei knappem Budget eine möglichst breite Förderung zu ermöglichen, wurden die Fördersätze um 5 bis 10 %-Punkte reduziert. So lag beispielsweise der maximale Fördersatz für die Neuinstallation einer Wärmepumpe bisher bei 50 %. Dieser wurde abgesenkt auf eine maximale Förderquote von 40 %, liegt also immer noch auf einem hohen Niveau. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 60.000 €/Wohneinheit für die Installation einer Wärmepumpe bleibt bestehen. Durch die gesunkenen Fördersätze vermindert sich die maximale Förderhöhe jedoch von bisher 30.000 € auf in Zukunft 24.000 €.
Die aktualisierten Fördersätze sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus
Um den Gasverbrauch weiter zu senken, wird ein Heizungstausch Bonus für alte (min. 20 Jahre) Gasheizungen eingeführt. Dieser soll dazu führen, die alten und ineffizienten Gasheizungen möglichst schnell aus dem Bestand zu holen.
Abwicklung und Zuständigkeit
Die Förderung von Einzelmaßnahmen wird in Zukunft nur noch über das BAFA abgewickelt. Die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen über die KFW wird eingestellt.
Die Änderungsmitteilung vom 21.07.2022 finden Sie in voller Länge hier.
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