Arbeitsplan Energieeffizienz

Mit dem Arbeitsplan Energieeffizienz zu mehr Unabhängigkeit beim Energieverbrauch

Seit Beginn des Ukrainekonflikts ist die hohe Energieabhängigkeit von Russland stark in den Fokus gerückt.
Dabei wurde öffentlich meist nur über die Beschaffung alternativer Rohstoffe als Lösung diskutiert, um energiepolitisch unabhängiger von russischen Lieferungen zu werden. Doch der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit ist weniger Energieverbrauch. Aus diesem Grund treibt die Bundesregierung neben der Beschaffung von alternativen Rohstoffen und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, mit dem Arbeitsplan Energieeffizienz die Reduktion des fossilen Energieverbrauchs in Deutschland voran.

Mit dem Arbeitsplan Energieeffizienz hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wichtige Maßnahmen ins Leben gerufen und einen zeitlichen Rahmen für deren Umsetzung aufgesetzt. Darin enthalten sind kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Energieeinsparung, die zusammen mit strukturellen Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs eine dauerhafte, nachhaltige Senkung des Energiebedarfs erzielen sollen.

In der Realität ist das Thema jedoch anspruchsvoller als angenommen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen, muss der Energieverbrauch bis 2030 massiv verringert werden. Entsprechend rasch muss die Energieeffizienzpolitik nun handeln. Um den Kostendruck zu reduzieren, sind jetzt im Zuge des Arbeitsplans Energieeffizienz entsprechende Förderungen ausgeweitet worden. Aber diese gehen auch mit neuen Standards und gesetzlichen Anforderungen einher.

Die im Arbeitsplan Energieeffizienz enthaltenen Förderungen

Für den Erfolg einer erweiterten Energieeffizienz sind Förderungen und Anreize ein wichtiger Bestandteil. Doch wurde in den vergangenen Jahren oft das Falsche gefördert, ohne großen Bezug zum Klimaschutz und Energiesparen. Umso wichtiger ist es jetzt, zielführende Maßnahmen zu identifizieren und Förderungen zu nutzen, um die Herausforderungen für Unternehmen lösbar zu machen. Der Arbeitsplan Energieeffizienz rückt energiesparende und klimaschonende Maßnahmen noch deutlicher in den Fokus.

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Ein wichtiger Schritt Richtung Energiesparen ist es, die Förderangebote für Haushalte und Unternehmen, insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), neu auszurichten. Somit wird der Hauptschwerpunkt der Gebäudeförderung über die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf der Sanierung bestehender Gebäude liegen. Die Sanierungsförderung hat einen besonders hohen Klimaschutzeffekt und hohes Kosteneinsparpotenzial. Vornehmlich alte Gebäudebestandteile wie veraltete Fenster, Türen und Heizungsanlagen sind enorme Energiefresser. Angesichts der deutlich höheren fossilen Energiepreise in diesem Jahr, ist hier eine klare Entlastung zu sehen. Zudem wird die Neubauförderung im Rahmen des BEG an klaren Klimaschutzkriterien ausgerichtet. Neben ersten, bereits erfolgten Schritten, gibt es ab Januar 2023 ein neues Programm für Neubauten „Klimafreundliches Bauen“, das zusammen mit dem Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erarbeitet wird. Zudem soll künftig über eine Reform des BEG einen stärkeren Anreiz für den Wechsel von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare geben. Im Fokus des Förderprogramms liegen vor allem energetisch schlechte Gebäude, wo das Einsparpotenzial für Energie und Treibhausgasemissionen am größten ist. Geplante Anpassungen mit der BEG-Reform sollen bis zum Sommer umgesetzt werden.

2. Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Um mehr Energieeffizienz und einen schnelleren Wechsel auf Erneuerbare Energien in der Industrie, Gewerbe und Handel voranzutreiben, soll das bestehende Bundesförderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) noch in diesem Jahr novelliert werden. Insbesondere geht es dabei um die Erzeugung industrieller Prozesswärme (z.B. Tiefengeothermie-Anlagen). Im Rahmen der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke (IEEKN) ist die Ausarbeitung und Kommunikation von schnell realisierbaren und klein-investiven Maßnahmen für Energieeffizienz und Energiesubstitution in Industrie und Gewerbe geplant.

3. Aufbauprogramm Wärmepumpe
Laut Beschluss des Koalitionsausschusses soll der Austausch von Öl- und Gasheizungen gefördert werden. Es sollen Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geschaffen werden, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen, um den Wärmepumpenhochlauf entsprechend zu unterstützen. Die knappen Ressourcen im Handwerk sollen zielgerichtet auf die Heizungssanierung und zum Einbau von Wärmepumpen gelenkt werden. Ziel ist, die Zahl neu installierter Wärmepumpen bis 2024 auf über 500 000 Stück pro Jahr zu steigern.

4. Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)
Zahlreiche Kommunen und Stadtwerke haben bereits Ideen ausgearbeitet, um Wärmenetze zu dekarbonisieren. Für die schnelle Umsetzung soll die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) sorgen. Das Förderprogramm unterstützt den Ausbau und die Transformation von Wärmenetzen und damit einen direkten Wechsel auf Erneuerbare Energien ohne fossile Brücken (fuel switch). Zudem wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen Erneuerbarer Energien und Abwärme gefördert. Weiterhin soll das BEW durch eine vereinfachte Förderung von Fernwärmeanschlüssen in der novellierten BEG komplementiert werden. Ergänzend zum systemischen Neu- und Umbau werden durch die BEW-Förderung Einzelmaßnahmen unterstützt, die frühe Beiträge zur Reduktion von CO₂-Emissionen und Gasabhängigkeit leisten können. Aktuell befindet sich die BEW noch im Genehmigungsverfahren mit der EU, soll aber in diesem Jahr noch auf den Weg gebracht werden.

5. Klimaschutzverträge für mehr grüne Energie
Grüner Wasserstoff ist in der Industrie so gefragt wie noch nie zuvor. Die Bundesregierung fördert den Hochlauf von Wasserstoff durch ein großes europäisches Wasserstoffprojekt (sog. IPCEI Wasserstoff – Important Projects of Common European Interest), mit über 8 Milliarden Euro für 62 Projekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette, mit 900 Millionen Euro für das Doppelauktionsmodell H2Global, mit politischen Rahmenverträgen für Energiepartnerschaften und mit dem Ausbau von Erneuerbaren in Deutschland. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant, die Nutzung von erneuerbarem Strom weiterhin zu verbessern. Mit einer „Nutzen statt Abschalten“ Regelung soll die Menge an grünem Industriestrom erhöht werden. Dadurch soll Strom, der nicht im Netz aufgenommen werden kann, ohne Abgaben und Gebühren in Speichermedien oder „Power-to-X“ verwendet werden. Anfang Mai hat das BMWK ein Interessenbekundungsverfahren für 4 Programme für Klimaschutzverträge (sog. Carbon Contracts for Difference) gestartet. Dies soll den Betrieb klimafreundlicher Verfahren in der energieintensiven Industrie unterstützen und zeitnah ermöglichen. Indem Risiken verringert und Betriebskostendifferenzen zwischen herkömmlichen und klimafreundlichen Verfahren ausgeglichen werden, sollen mithilfe von Klimaschutzverträge die Markteinführung klimafreundlicher Prozesse v. a. in den Grundstoffindustrien ermöglicht werden. Das BMWK erarbeitet bis zum Sommer eine Förderrichtlinie, die der Europäischen Kommission anschließend zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Klimaschutzverträge sollen dann noch in diesem Jahr als Förderinstrument eingeführt werden.

Die neuen Regelungen und Anforderungen des „Arbeitsplan Energieeffizienz“ im Überblick

1. Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
Ab 2023 ändert sich der gesetzliche Mindesteffizienzstandard im Neubau auf die Effizienzklasse EH55. Eine weitere Erhöhung auf EH40 ist ab dem 1. Januar 2025 geplant. Dadurch soll der Wärmebedarf in Neubauten erheblich reduziert werden. Entsprechend soll das Gebäudeenergiegesetz novelliert und noch im zweiten Halbjahr 2022 vorgelegt werden. Ziel ist es, dass Heizungen schnellstmöglich noch mehr auf Basis erneuerbarer Energien laufen. Ab 2024 gilt demnach, dass bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung, mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien zu nutzen sind.  Womit der Abschied von der kostspieligen Gasheizung vorangetrieben wird. In den meisten Fällen ist dies durch den Einbau einer Wärmepumpe, von Solarthermie oder Holzpellets möglich. Weiterhin sollen Solardächer zum Standard werden, um langfristig mit der Stromerzeugung aus Sonne unabhängiger von Börsenstrompreisen zu werden. Auch wenn die Novelle des EEG bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Einspeisevergütungen bei Dachanlagen führt, bedarf es noch einer gesetzlichen Verankerung im Gebäudeenergiegesetz.

2. Regulatorischer Rahmen für die Senkung des Energieverbrauchs
Um die ambitionierten Effizienz-Ziele Deutschlands entsprechend der EU-Effizienzrichtlinie umzusetzen, bedarf es eines regulatorischen Rahmens für die Senkung des Energieverbrauchs. Auch Bund, Länder und Kommunen müssen mitwirken – etwa durch die verpflichtende Einführung von Energie-/ Umweltmanagementsystemen und spezifische jährliche Energiesparziele.
Darüber hinaus soll die energieintensive Industrie Energiemanagementsysteme (EMS) betreiben, um den Energieverbrauch im Blick zu behalten und langfristig zu senken. Zugleich sind Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsmarkts geplant, ein Rahmen dafür wird derzeit noch erarbeitet.

3. Kommunale Wärmeplanung
Um den Ausbau der klimaneutralen Wärmeversorgung voranzutreiben, soll eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden. Es soll als Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung und strategische Planungs- und Investitionsentscheidungen dienen. Wie das aussehen kann, wird derzeit noch ausgearbeitet und bis zum Sommer 2022 vorgelegt.

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Der Wechsel auf Erneuerbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz sind Herausforderungen, die nicht alleine getragen werden müssen. Bei uns erhalten Sie weiterführende Informationen und eine ausführliche Beratung zum Arbeitsplan Energieeffizienz. Gerne zeigen wir Ihnen, welche konkreten Optionen Sie haben, welche Förderungen es für Ihr Unternehmen bereits gibt und wie Sie eine finanzielle Entlastung erreichen. Vereinbaren Sie hier ein unverbindliches Online-Meeting oder rufen Sie uns direkt an.

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