Schutzschild der Bundesregierung: Energiekostenzuschüsse für Unternehmen, die vom Krieg betroffen sind.
Welchen Hintergrund hat der Schutzschild der Bundesregierung?
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ist die aktuelle wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Die ergriffenen Sanktionen treffen nicht nur die russische Wirtschaft hart, sie wirken sich vor allem auch auf die wirtschaftliche Situation von energieintensiven, deutschen Unternehmen aus. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung nun ein Schutzschild zur Unterstützung für vom Krieg betroffene Unternehmen auf den Weg gebracht. Neben Liquiditätshilfen für Unternehmen umfassen die Maßnahmen auch Zuschüsse zur Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs.
Schutzschild der Bundesregierung soll zeitnah Abhilfe leisten.
Der Schutzschild der Bundesregierung, welches von Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck auf den Weg gebracht worden ist, enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, die von den Sanktionen gegen Russland oder dem Kriegsgeschehen selbst betroffen sind. Die Europäische Kommission hat am 23. März 2022 einen befristeten Krisenrahmen beschlossen, der die notwendige Grundlage für staatliche Hilfen darstellt. Damit soll betroffenen Unternehmen rasch und unbürokratisch bei der Bewältigung der Herausforderungen geholfen werden.
Beihilferechtliche Grundlage dafür ist i.W. das Temporary Crisis Framework der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Kriegs. Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und ggf. auch der Genehmigung der EU-Kommission. In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen unmittelbar zu dämpfen.
Die Priorität der Maßnahmen liegt darin, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen verschlechtert. Um für ein solches Szenario gewappnet zu sein und dann besondere Härten zielgerichtet abfedern und existenzbedrohende Situationen für einzelne Unternehmen vermeiden zu können.
Schutzschild der Bundesregierung umfasst zeitlich befristeten Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise.
Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom eine besonders starke Belastung spüren, können mit einer Entlastung durch den Schutzschild der Bundesregierung rechnen. Es wird einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschuss geben, der zielgerichtet helfen soll. Genauer gesagt, geht es dabei um den Zeitraum Februar bis September 2022.
Mit der Maßnahme soll auch verhindert werden, dass Unternehmen ihre gestiegenen Kosten vollständig an ihre Kundinnen und Kunden abwälzen. Damit wird eine bezahlbare Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.
Wie genau gestaltet sich der Zuschuss?
Der zeitlich befristete Kostenzuschuss wird folgende Elemente beinhalten:
- Einen direkten Zuschuss für Unternehmen, die primär an den steigenden Energiepreisen leiden.
- Ausgangspunkt für den Zuschuss ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten.
Bezuschusst wird demnach anteilig die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises (gemäß Vorgabe des Temporary Crisis Framework, TCF).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in drei Stufen erfolgen:
1) 30% der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. € für Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gem. dem KUEBLL-Anhang angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
2) Bis zu 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. € erhalten Unternehmen, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
3) Bis zu 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. € gibt es für Unternehmen aus den in Anhang 1 zum TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik) angehören. Voraussetzung ist jedoch, dass sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen können.
Die genannte prozentuale Förderung wird im Juli 2022 einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen.
Wann kann mit der finanziellen Unterstützung gerechnet werden?
Der Zeitplan der Bundesregierung sieht vor, das Programm kurzfristig zu konkretisieren und aufzusetzen. Für den gesamten Förderzeitraum ist nach erster vorsichtiger Schätzung mit bis zu rund 5-6 Mrd. € Haushaltskosten zu rechnen. Jedoch sind viele Determinanten der Programmkosten schwer kalkulierbar, wie beispielsweise die Gas- und Strompreisentwicklung bis September 2022.
Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
Wir von Energiekosten 360 GmbH übernehmen das gerne für Sie und unterstützen Sie bei den Förderanträgen. Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an, um den Start der Förderung nicht zu verpassen. Oder melden Sie sich direkt bei uns, um die notwendigen Schritte zu besprechen.
Weitere Maßnahmen im Schutzschild der Bundesregierung.
Neben dem zeitlich befristeten Zuschuss gehören zu den Maßnahmen ein geplantes KfW-Kreditprogramm sowie das Bürgschaftsprogramm. Beide Maßnahmen sollen zeitnah eingeführt werden:
- Ein KfW-Kreditprogramm, um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Unternehmen aller Größenklassen erhalten Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten. Das Programm wird ein Volumen von circa bis zu 7 Mrd. Euro umfassen.
- Zudem sollen einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder- Bürgschaftsprogrammen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.