Bundesnetzagentur veröffentlicht Leitfaden zum Messen und Schätzen
Und hier auch direkt unser erster fachlicher Beitrag im neuen Gewand:
Die Bundesnetzagentur hat den finalen „Leitfaden zum Messen und Schätzen“ bei EEG-Umlagepflichten veröffentlicht. An diesem orientiert sich auch das BAFA im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung und folglich für weitere Netzumlagen.
Kernelement des neuen Leitfadens sind neben dem mess- und eichrechtskonformen Messen weitere Vereinfachungen und veranschaulichende Beispiele, an denen weitergeleitete Mengen ermittelt und abgegrenzt werden können. Immer wieder auftauchende Anwendungsfälle wurden in White- und Black-Listen eingruppiert. Die bekannten Prüfpunkte für die Ermittlung der Betreibereigenschaft der elektrischen Verbrauchsgeräte (1. Tatsächliche Sachherrschaft, 2. Eigenverantwortliche Bestimmung der Arbeitsweise und 3. Wirtschaftliches Risiko) bleiben unverändert bestehen.
Von einem geringfügigen Verbrauch kann bei einer Leistungsaufnahme von maximal 0,4 kW im Dauerbetrieb ausgegangen werden. Dazu zählen u.a. Büro- und haushaltsübliche Standardgeräte, aber auch WLAN-Router, Repeater zur Signalverstärkung und Alarmanlagen. Auch fallen unter den Geringverbrauch Verbraucher mit einer höheren Leistungsaufnahme, die eine deutlich eingeschränkte Betriebsdauer wie Wasserkocher, Multifunktionsdrucker, Reinigungsdienste und zeitweise tätige Handwerker. Sonstige größere Verbraucher außerhalb der typischen Anwendungsfunktionen, bspw. größere auf Dauer angelegte Baustellen und Computer-Server, zählen nicht mehr zu den geringfügigen Strommengen, und müssen folglich abgegrenzt werden. Die Möglichkeit des Schätzens existiert weiterhin unter hohen Vorgaben und sollte nur nach Prüfung aller Vereinfachungsmethoden angewendet werden.
Welche Vereinfachungsregelung zur Abgrenzung jeweils herangezogen werden kann, hängt immer von den tatsächlichen Gegebenheiten ab, und muss vom Unternehmen individuell geprüft und für einen Dritten nachvollziehbar umgesetzt werden. Unternehmen die sich aktuell noch mit der Umsetzung Ihres Messkonzeptes befassen unterstützt EK360 gerne auf Anfrage. Vereinbaren Sie zum Beispiel einen kostenlosen 30 minütigen Telefontermin hier auf der Website.
Die relevanten Dokumente der Behörden finden Sie unter den folgenden Links: